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   VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05   

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VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05 (https://dejure.org/2006,15521)
VG Hannover, Entscheidung vom 16.01.2006 - 2 B 8019/05 (https://dejure.org/2006,15521)
VG Hannover, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - 2 B 8019/05 (https://dejure.org/2006,15521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Konkurrenz um das Amt des Präsidenten eines Verwaltungsgerichts zwischen einem landeseigenen Beförderungs- und einem landesfremden Versetzungsbewerber.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 1 a RiG NI ; § 4 Abs. 1 RiG NI; § 14 Abs. 5 BG NI; § 123 Abs. 1 BRRG; § 123 Abs. 2 BRRG; § 32 BG NI
    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einer Bewerbung um die Stelle eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts; Konkurrenz eines landeseigenen Beförderungsbewerbers mit einem landesfremden Versetzungsbewerber; Verletzung des Rechts auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einer Bewerbung um die Stelle eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts; Konkurrenz eines landeseigenen Beförderungsbewerbers mit einem landesfremden Versetzungsbewerber; Verletzung des Rechts auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    VG lehnt Eilantrag gegen die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgericht Hannover ab

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

    Auszug aus VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
    2002, 48; OVG Münster, B. v. 03.07.2001, NVwZ-RR 2002, 362; OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 28.11.2001, NVwZ-RR 2002 364; Bay. VGH, B. v. 26.02.1996, NVwZ-RR 1997, 268; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 28.01.1999, DRiZ 2000, 57) und im Schrifttum (vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis 6. Aufl. Rdnr. 68; Schütz, Beamtenrecht Bd. I Teil C § 28 Rdnr. 221; Plog/Wiedow, BBG § 26 Rdnr. 30 a) vorherrschende Meinung, die auch von der Kammer geteilt wird (vgl. z. B. B. v. 17.01.2005 - 2 B 6650/04), geht dahin, dass Versetzungsbewerber grundsätzlich keinen Bewerbungsverfahrensanspruch gem. Art. 33 Abs. 2 GG haben.

    Auch wenn zu Gunsten des Antragstellers unterstellt wird, dass das Niedersächsische Justizministerium das Auswahlverfahren mit dem Ziel der Bestenauslese eingeleitet hat, so war die für die Personalentscheidung zuständige Antragsgegnerin im maßgeblichen Zeitpunkt des 25.10.2005 wegen fehlender verbindlicher Festlegung nicht gehindert, das Auswahlverfahren auch nachträglich auf landeseigene Bewerber zu begrenzen (vgl. so auch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 03.07.2001 a.a.O.).

  • VG Hannover, 17.01.2005 - 2 B 6650/04

    Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des Nds. Justizminsteriums

    Auszug aus VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
    2002, 48; OVG Münster, B. v. 03.07.2001, NVwZ-RR 2002, 362; OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 28.11.2001, NVwZ-RR 2002 364; Bay. VGH, B. v. 26.02.1996, NVwZ-RR 1997, 268; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 28.01.1999, DRiZ 2000, 57) und im Schrifttum (vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis 6. Aufl. Rdnr. 68; Schütz, Beamtenrecht Bd. I Teil C § 28 Rdnr. 221; Plog/Wiedow, BBG § 26 Rdnr. 30 a) vorherrschende Meinung, die auch von der Kammer geteilt wird (vgl. z. B. B. v. 17.01.2005 - 2 B 6650/04), geht dahin, dass Versetzungsbewerber grundsätzlich keinen Bewerbungsverfahrensanspruch gem. Art. 33 Abs. 2 GG haben.

    Die Kammer hat in ihrer Entscheidung vom 17.01.2005 (Az. 2 B 6650/04) unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des 5. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 18.06.1993 (DVBl. 1993, 995) und Beschluss vom 23.08.1994 (5 M 4245/94) die Auffassung vertreten, dass aus dieser gesetzlichen Besonderheit zu schließen sei, dass Richterstellen unter Leistungsgesichtspunkten zu besetzen seien, mit der Folge, dass auch Versetzungsbewerber Anspruch auf eine mit den gesetzlichen Bestimmungen der Art. 33 Abs. 2 GG, § 4 Abs. 1 Nds.RiG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 NBG in Einklang stehende Auswahlentscheidung haben.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
    Die in der Judikatur (BVerfG, B. v. 11.11.1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, U. v. 25.11.2004, ZBR 2005, 244; BVerwG, U. v. 13.11.1986, BVerwGE 75, 133; OVG Lüneburg, B. v. 04.11.2004, Nds. MBl.

    Der übergangene Versetzungsbewerber kann aber nur dann die Verletzung des Grundsatzes der Bestenauslese mit Erfolg rügen, wenn der für die Auswahl zuständige Dienstherr sich selbst verbindlich darauf festgelegt hat, die Auswahl nach dem Leistungsgrundsatz vorzunehmen oder wenn sich diese Verpflichtung aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerwG, U. v. 25.11.2004, a.a.O.; OVG Lüneburg, B. v. 17.08.2005, Nds. Rpfl. 2005, 327; OVG Lüneburg, B. v. 22.04.2005, Nds. Rpfl. 2005, 232).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01

    Anstellung; Anstellungsbewerber; Auswahl; Auswahlentscheidung; Beamter;

    Auszug aus VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
    In dieser Hoffnung konnte den Antragsteller bestärken, dass das Niedersächsische Justizministerium in anderen Verfahren Bewerber aus Sachsen-Anhalt, die sich auf freie R 1-Richterstellen in Niedersachsen beworben hatten, von vornherein gar nicht in das Auswahlverfahren einbezogen hat (vgl. z.B. VG Hannover, 2 B 5703/00 und OVG Lüneburg, 2 MA 817/01; VG Hannover, 2 B 2008/99) und zum anderen die Auswahlentscheidung vom 09.11.2004 betreffend die Besetzung der Stelle des Direktors oder der Direktorin des Arbeitsgerichts in {C.}, (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage), um die sich die Ehefrau des Antragstellers als Direktorin des Arbeitsgerichts {D.} beworben hatte, ausschließlich auf Leistungsgesichtspunkte gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 4 Nds.RiG, § 8 NBG gestützt und bereits eine Ausnahmegenehmigung beim Niedersächsischen Finanzminister vom Einstellungsstopp erwirkt hat.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
    Die der Amtsübertragung vorangehende Auswahlentscheidung des Dienstherrn ist dabei ein Akt wertender Erkenntnis, der nur in eingeschränktem Maße vom Gericht daraufhin zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Tatbestand zugrundegelegt, allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, U. v. 21.08.2003, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, B. v. 24.08.2004 - 5 ME 92/04 -, jew. m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
    Aufgrund der Ämterstabilität bei statusrelevanten Maßnahmen und der Absicht der Antragsgegnerin, den Beigeladenen auf den streitbefangenen Dienstposten zu befördern, ist der Anordnungsgrund nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ohne weiteres anzuerkennen (vgl. z.B. BVerwGE 80, 127).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
    Bei diesem summarischen Verfahren kann die Kammer nicht davon ausgehen, dass das Auswahlverfahren mit erheblicher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft ist und der Antragsteller bei korrektem Vorgehen der Antragsgegnerin möglicherweise erfolgreich gewesen wäre (BVerfG, B. v. 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633; OVG Lüneburg, B. v. 06.03.2003 - 5 ME 244/02 -), weil er durch die Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin in seinem als Bewerbungsverfahrensanspruch bezeichneten, grundrechtsgleichen Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt wäre.
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
    Die in der Judikatur (BVerfG, B. v. 11.11.1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, U. v. 25.11.2004, ZBR 2005, 244; BVerwG, U. v. 13.11.1986, BVerwGE 75, 133; OVG Lüneburg, B. v. 04.11.2004, Nds. MBl.
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
    Die in der Judikatur (BVerfG, B. v. 11.11.1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, U. v. 25.11.2004, ZBR 2005, 244; BVerwG, U. v. 13.11.1986, BVerwGE 75, 133; OVG Lüneburg, B. v. 04.11.2004, Nds. MBl.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 5 ME 92/04

    Auswahlentscheidung zweier Dienstpostenbewerber anhand aktueller Beurteilungen

    Auszug aus VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
    Die der Amtsübertragung vorangehende Auswahlentscheidung des Dienstherrn ist dabei ein Akt wertender Erkenntnis, der nur in eingeschränktem Maße vom Gericht daraufhin zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Tatbestand zugrundegelegt, allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, U. v. 21.08.2003, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, B. v. 24.08.2004 - 5 ME 92/04 -, jew. m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2005 - 5 ME 100/05

    Anspruch auf die bestimmte Verwendung der Stelle eines Oberstaatsanwalts;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - 4 S 2678/91

    Maßstäbe der Auswahlentscheidung zwischen einem Beförderungsbewerber und einem

  • VGH Hessen, 06.07.1989 - 1 TG 1870/89

    Beamtenrecht - Neubesetzung eines Dienstpostens - Verletzung des

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 5 ME 244/02

    Zur Rechtswidrigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich einer Beförderung im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.1999 - B 3 S 412/98
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird auf die in beiden Rechtszügen gewechselten Schriftsätze, wegen des Sachverhalts im Übrigen auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Verfahren 2 B 8019/05 (5 ME 31/06) und 2 A 4686/06 des Verwaltungsgerichts Hannover (Beiakten A und B) verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage betreffend die Übertragung der Stelle des

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 16. Januar 2006 zum Aktenzeichen 2 B 8019/05 zu ändern und der Antragsgegnerin vorläufig bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, dem Beigeladenen die Stelle eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts beim Verwaltungsgericht C. (Besoldungsgruppe R 3) zu übertragen.

    die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 16. Januar 2006 - 2 B 8019/05 - zurückzuweisen.

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